Die Kostenübernahme von Seiten der Krankenkasse erfolgt zu 80% des Kassenrückersatztarifes.
Bei einer Erstuntersuchung mit Augenhintergrund-untersuchung, Augendruckmessung und Ausstellen eines Brillenrezeptes beträgt der Rückerstattungsbetrag in etwa EUR 30,--. Zusatzuntersuchungen (wie OCT, Gesichtsfeld) werden von den Krankenkassen extra vergütet. Bei kleineren Kassen (SVA, BVAEB usw) zum Teil auch mehr.
Zusatzversicherte mit Privatarztpaket können ihre Honorarnote nach anteilsmäßiger Kostenübernahme durch die Pflichtversicherung zusätzlich einreichen, wonach - abhängig vom Versicherungsvertrag - Teile oder der Rest der Honoranote übernommen werden.
Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um die elektronische Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse.
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