Die Kostenübernahme von Seiten der Krankenkasse erfolgt zu 80% des Kassenrückersatztarifes.
Bei einer Erstuntersuchung mit Augenhintergrund-untersuchung, Augendruckmessung und Ausstellen eines Brillenrezeptes beträgt der Rückerstattungsbetrag in etwa 25.- bis 30.- €
Bei kleineren Kassen (SVA, BVA usw) zum Teil auch mehr.
Zusatzversicherte mit Privatarztpaket können ihre Honorarnote nach anteilsmäßiger Kostenübernahme durch die Pflichtversicherung zusätzlich einreichen, wonach - abhängig vom Versicherungsvertrag - Teile oder der Rest der Honoranote übernommen werden.
Auf Wunsch kümmern wir uns gerne um die Einreichung der Honorarnote bei Ihrer Krankenkasse.
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